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DHB - Sport • Nr. 219 vom 15.1.2024

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielerzahl im Feldhockey

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:

"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."

In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.

Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.

Mönchengladbach, den 15.1.2024

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


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