Sportmedizinische Grunduntersuchung
für Kaderspielerinnen und -spieler im Hessischen Hockey-Verband (HHV)
Zielsetzung
Die sportmedizinische Grunduntersuchung ist für alle Kaderspielerinnen und -spieler der Auswahlmannschaften sowie die TSP-Kaderathletinnen und -athleten des HHV verpflichtend. Sie dient dem Schutz der Gesundheit und stellt sicher, dass unsere Athletinnen und Athleten körperlich bestens auf Training und Wettkampf vorbereitet sind.
Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Verletzungen vorzubeugen und die individuelle Leistungsfähigkeit optimal zu unterstützen. Jedes Mitglied der HHV-Auswahlmannschaften ist vor diesem Hintergrund verpflichtet, einmal im Jahr eine sportmedizinische Untersuchung (SMU) durchführen lassen.
Was umfasst die sportmedizinische Grunduntersuchung?
Die sportmedizinische Grunduntersuchung wird von einem Facharzt oder einer Fachärztin für Sportmedizin durchgeführt und umfasst mehrere Bereiche. Je nach Alter und sportlicher Belastung werden dabei unter anderem folgende Punkte überprüft:
- Anamnese – Erhebung der persönlichen Gesundheits- und Trainingsgeschichte
- Allgemeine und internistische Untersuchung – z. B. Herz-Kreislauf-System, Atmung, Blutdruck
- Orthopädische Untersuchung – Kontrolle von Gelenken, Muskulatur und Bewegungsapparat
- Belastungs-EKG oder Ausdauertest – Überprüfung der körperlichen Belastbarkeit
- Laboruntersuchungen – ggf. Blut- oder Urinanalysen zur allgemeinen Gesundheitsbewertung
- Seh- und Hörtests – insbesondere bei jüngeren Spielerinnen und Spielern
Diese Untersuchung ist keine „Prüfung“, sondern ein wichtiger Gesundheitscheck, der helfen soll, langfristig fit und verletzungsfrei Hockey spielen zu können.
Warum ist sportmedizinische Grunduntersuchung so wichtig?
Der Hockeysport stellt hohe körperliche Anforderungen an Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination. Die sportmedizinische Untersuchung sorgt dafür, dass junge Talente sicher und gesund trainieren können. Sie unterstützt die individuelle Leistungsentwicklung und hilft dabei, Überlastungen und Verletzungen vorzubeugen. Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil der verantwortungsvollen Kaderförderung im HHV.
Lizenzierte sportärztliche Untersuchungsstellen in Hessen
Hessenweit gibt es 19 lizenzierte Untersuchungsstellen, die auf Grundlage einer Kooperation mit dem Landessport Hessen, die hessischen Landeskadermitglieder sowie die TSP-Kaderathletinnen und -athleten kostenlos untersuchen. Eine aktuelle Liste dieser Untersuchungsstellen kann auf der Internet-Seite des Landessportbundes Hessen (Sportmedizin - Landessportbund Hessen e.V.) abgerufen werden.
In Frankfurt kann für die sportmedizinische Grunduntersuchung die Sportklinik Frankfurt, Otto-Fleck-Schneise 10, 60528 Frankfurt am Main, in Anspruch genommen werden. Termine können unter der Telefonnummer 069-678009-0 vereinbart werden.
Sportmedizinischer Anamnese- und Untersuchungsbogen
Der sportmedizinische Anamnese- und Untersuchungsbogen ist im Vorfeld der Untersuchung durch den/die Sportler/-in vorzubereiten. Die jeweils aktuelle Fassung kann auf der Internet-Seite des Landessportbundes Hessen heruntergeladen werden.
Nachweis der Kader-/TSP-Zugehörigkeit
Die Zugehörigkeit als Kaderspieler/in zu einer der Auswahlmannschaften des HHV bzw. als TSP-Kaderathlet/in ist vor der Untersuchung nachzuweisen. Als Nachweis ist hierzu die Kaderbestätigung vorzulegen, die der zuständige Landestrainer ausstellt. Der Nachweis muss bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.
Der sportmedizinische Bericht
Nach Abschluss der Untersuchung wird ein Bericht erstellt, der sich in zwei Teile gliedert:
- Der medizinischer Befundbericht enthält die detaillierten Untersuchungsergebnisse und bleibt aus Datenschutzgründen beim behandelnden Arzt bzw. der Ärztin.
- Die Sporttauglichkeitsbescheinigung fasst das Ergebnis der Untersuchung zusammen (z. B. „sporttauglich ohne Einschränkung“) und wird an den HHV bzw. die zuständigen Trainer weitergegeben und dient als offizieller Nachweis der sportlichen Eignung für die Kaderzugehörigkeit
Zeitnahe Übermittlung der Sporttauglichkeitsbescheinigung an den HHV
Die Sporttauglichkeitsbescheinigung („Kurzbericht“) ist umgehend nach der Untersuchung (ausschließlich als PDF) per E-Mail an die HHV-Geschäftsstelle (info@hessenhockey.de) zu übermitteln. Der HHV ist dem Landessportbund Hessen gegenüber verpflichtet, das Datum der Untersuchung sowie den Namen der Untersuchungsstelle nachzuweisen. Die Einzelnachweise werden durch HHV für die Dauer von zwei Jahren aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist vernichtet.