Hinweise zur Beantragung von Spielverlegungen in den Altersklassen u12 bis u18

Frist für die Beantragung von Spielverlegungen:

Eine Spielverlegung muss mindestens 5 Tage vor dem ursprünglich vorgesehenen Spieltermin vollständig (einschließlich aller erforderlichen Zustimmungen) beim HHV eingegangen sein. Dies bedeutet:

  • Montag für Samstagsspiele
  • Dienstag für Sonntagspiele

Bitte beachtet zwingend:

  • Antragsberechtigt sind nur die beim HHV als Funktionsträger benannten Personen.
  • Es muss immer das aktuelle Formular verwendet werden.
  • Bitte sendet an den HHV immer die ausgefüllte PDF-Datei. Keine Bild-Datei oder andere Formate.
  • Bitte vergesst in keinem Fall bei namentlich angesetzten Schiedsrichtern diese zu informieren.

Die einzelnen Schritte:

  1. Antrag stellender Verein:
    Das ausgefüllte Formular bitte ausschließlich per E-Mail an sportwart-jugend@hessenhockey.de senden, in Kopie an 
    - den beteiligten Verein sowie  
    - den/die Jugend-SR-Referent/in: schiedsrichterwesen@hessenhockey.de (sofern notwendig)
     
  2. HHV-Sportwart/in: 
    - Bearbeitung des Formulars für die Beantragung der Spielverlegung
    - Dokumentation der Entscheidung in dem Formular und Durchführung der nötigen Schritte für Anpassungen zum jeweiligen Spiel in SULU.
    - Rücksendung des bearbeiteten Formulars an die jeweiligen Vereinsvertreter.
     
  3. HHV – Abrechnung der Spielverlegungsgebühr
    Für abrechnungsrelevante genehmigte Spielverlegungen wird durch den HHV eine Rechnung erstellt und dem jeweiligen Verein per E-Mail (monatlich) zugesendet.

Allgemeine Informationen:

Spielverlegungen per Antrag werden dann notwendig, sobald die Freigabe der Saisonspielpläne erfolgt ist. Die Freigaben der Saisonspielpläne erfolgen in der Regel 1-2 Wochen nach den Osterferien für die Feldsaison und 1-2 Wochen nach den Herbstferien für die Hallensaison.
Die Vereine werden über das Datum der Freigabe unterrichtet und erhalten eine E-Mail, wenn die Spielpläne freigegeben sind.