Hinweise zur Beantragung von Spielverlegungen in den Altersklassen u12 bis u18
Frist für die Beantragung von Spielverlegungen:
Eine Spielverlegung muss mindestens 5 Tage vor dem ursprünglich vorgesehenen Spieltermin vollständig (einschließlich aller erforderlichen Zustimmungen) beim HHV eingegangen sein. Dies bedeutet:
- Montag für Samstagsspiele
- Dienstag für Sonntagspiele
Bitte beachtet zwingend:
- Antragsberechtigt sind nur die beim HHV als Funktionsträger benannten Personen.
- Es muss immer das aktuelle Formular verwendet werden.
- Bitte sendet an den HHV immer die ausgefüllte PDF-Datei. Keine Bild-Datei oder andere Formate.
- Bitte vergesst in keinem Fall bei namentlich angesetzten Schiedsrichtern diese zu informieren.
Die einzelnen Schritte:
- Antrag stellender Verein:
Das ausgefüllte Formular bitte ausschließlich per E-Mail an sportwart-jugend@hessenhockey.de senden, in Kopie an
- den beteiligten Verein sowie
- den/die Jugend-SR-Referent/in: schiedsrichterwesen@hessenhockey.de (sofern notwendig)
- HHV-Sportwart/in:
- Bearbeitung des Formulars für die Beantragung der Spielverlegung
- Dokumentation der Entscheidung in dem Formular und Durchführung der nötigen Schritte für Anpassungen zum jeweiligen Spiel in SULU.
- Rücksendung des bearbeiteten Formulars an die jeweiligen Vereinsvertreter.
- HHV – Abrechnung der Spielverlegungsgebühr
Für abrechnungsrelevante genehmigte Spielverlegungen wird durch den HHV eine Rechnung erstellt und dem jeweiligen Verein per E-Mail (monatlich) zugesendet.
Allgemeine Informationen:
Spielverlegungen per Antrag werden dann notwendig, sobald die Freigabe der Saisonspielpläne erfolgt ist. Die Freigaben der Saisonspielpläne erfolgen in der Regel 1-2 Wochen nach den Osterferien für die Feldsaison und 1-2 Wochen nach den Herbstferien für die Hallensaison.
Die Vereine werden über das Datum der Freigabe unterrichtet und erhalten eine E-Mail, wenn die Spielpläne freigegeben sind.